Erstgespräch: Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Außerdem geht es darum zu prüfen, ob eine psychotherapeutische Behandlung fachlich angezeigt ist und ob eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zwischen Ihnen als Patient*in und mir als Behandlerin zustande kommen kann. Die Dauer des Erstgesprächs beträgt 50 Minuten. Falls es Vorbehandlungen gibt und Berichte vorliegen, bringen Sie diese bitte zum Erstgespräch mit, sowie ggf. Unterlagen Ihrer Krankenkasse zur Beantragung einer Psychotherapie.
Probatorik: Im Anschluss können bis zu vier weitere probatorische Sitzungen vereinbart werden. Diese dienen der weiterführenden diagnostischen Einschätzung und der gemeinsamen Behandlungsplanung, etwa dem Festlegen genauer Therapieziele. In dieser Phase wird auch der Antrag auf Psychotherapie gestellt.
Psychotherapeutische Behandlung: Sobald Ihre Krankenkasse der Kostenübernahme für die Psychotherapie zugestimmt hat, können die weiteren Sitzungen geplant werden. Diese finden in der Regel wöchentlich oder nach individueller Vereinbarung statt. Normalerweise dauern sie 50 Minuten, manchmal kann es sinnvoll sein eine Doppelsitzung zu planen. Die Länge einer psychotherapeutischen Behandlung wird individuell festgelegt und richtet sich nach der Schwere Ihrer Symptomatik. Bei bis zu 24 Sitzungen spricht man von einer Kurzzeittherapie, bei bis zu 60 Sitzungen von einer Langzeittherapie.
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