Kosten

in meiner Praxis biete ich ausschließlich psychotherapeutische Behandlung für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Selbstzahler*innen oder Angehörige der Bundeswehr ab 18 Jahren an.

  • Private Krankenversicherung und Beihilfe: Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von den privaten Krankenkassen und Beihilfestellen meistens übernommen. Allerdings kann es dabei erhebliche Unterschiede geben. Ich empfehle Ihnen schon vor dem Erstgespräch Kontakt zu Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle aufzunehmen und folgende Fragen zu klären:
  • Ist eine Psychologische Psychotherapie in meinem Vertrag als Leistung enthalten?
  • Werden die Kosten für eine Psychologische Psychotherapie in vollem Umfang oder nur anteilig erstattet?
  • Wie viele Therapiestunden werden übernommen?
  • Welche Unterlagen werden benötigt? (Antrag, Konsiliarbericht, Gutachterverfahren)

     Mit Beginn der Behandlung werden Sie persönlich Vertragspartner*in von mir und müssen sich, wie bei ärztlichen                            Behandlungen auch, selbst um die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung bemühen. Bringen Sie die eventuell benötigten        Formulare zum Erstgespräch mit. Die Kosten der gesamten Behandlung orientieren sich an der Gebührenordnung für                      Psychotherapeuten (GOPGOÄ). Der Gebührenfaktor variiert dabei abhängig von der Komplexität und dem Zeitaufwand der            erbrachten Leistung.

  • Selbstzahler*innen: Wenn Sie die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung selbst zahlen möchten, gilt, wie bei privat Versicherten, die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOPGOÄ) als Grundlage der Berechnung. Ihre Daten werden nicht an die Krankenversicherung weitergegeben.
  • Bundeswehr: Als Angehörige*r der Bundeswehr können Sie eine ambulante Psychotherapie auch in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Für das Erstgespräch benötigen Sie eine Kostenübernahmeerklärung, welche von Ihrem truppenärztlichen Dienst ausgestellt wird. Hiermit können bis zu 5 probatorische Sitzungen wahrgenommen werden. Ist eine Psychotherapie gewünscht und sinnvoll, wenden Sie sich für die Beantragung weiterer Sitzungen an Ihren Sanitätsdienst. Sie müssen für die Kosten der Psychotherapie nicht in Vorleistung gehen, da direkt mit dem Bundesamt für das Personalmanagement abgerechnet wird.

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